Im Bereich Gesellschaftsrecht und M & A betreuen wir unsere Mandanten zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die während der verschiedenen Lebensphasen eines Unternehmens auftreten.
Bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform unterstützen wir unsere Mandanten ebenso wie bei der Gestaltung der Gesellschaftsverträge und Satzungen und begleiten sie bei allen Maßnahmen, die zur Gründung der Gesellschaft notwendig sind.
Bei Gesellschafterstreitigkeiten setzen wir die Interessen eines Gesellschafters gegen die übrigen Gesellschafter notfalls auch gerichtlich durch.
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens wird von uns umfassend betreut, wir führen die rechtliche, steuerliche und finanzielle Due Diligence durch, stellen Datenräume bereit und überwachen sie.
In Abstimmung mit unseren Mandanten identifizieren wir, ob bestehende Gesellschaftsstrukturen des Unternehmens durch Umwandlung und Restrukturierung an veränderte wirtschaftliche, rechtliche oder steuerliche Rahmenbedingungen anzupassen sind, und realisieren diese.
Schließlich helfen wir unseren Mandanten bei der Überführung des Unternehmens in die nächste Generation (Unternehmens- und Vermögensnachfolge
Familien- und Erbrecht) oder bei dessen Abwicklung im Wege der Liquidation.


